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Kanalgebühren

Vierteljährliche Vorschreibung nach den Bestimmungen der Kanalbenützungsgebührenordnung i.d. jeweils geltenden Fassung:

  • Bemessungsgrundlage ist der Wasserverbrauch
  • Die Kanalbenützungsgebührenabrechnung erfolgt jeweils im 3. Quartal eines Jahres und richtet sich nach dem Wasserverbrauch

Zuständig